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Logo Segelflugverein Weißenburg

Ultraleicht-Pilotenausbildung auf Dreiachser

Zum Vergrößern in das Bild klickenDreiachs-UL sind alle, die wie ein „richtiges” Flugzeug mit Höhen-, Quer- und Seitenrudern um die 3 Achsen aerodynamisch gesteuert werden.

Es gibt bei der Ultraleicht-Fliegerei unterschiedliche Möglichkeiten, an die begehrte Pilotenlizenz zu gelangen. Diese Wege hängen von Ihrem fliegerischen Lebenslauf ab. Sollten Sie Vorkenntnisse bzw. Lizenzen mitbringen, so kann die Ausbildung erleichtert werden bzw. es werden bestimmte Teile anerkannt. Als „Fußgänger” fangen Sie, wie die meisten angehenden Piloten, bei Null an und kommen in den Genuss einer Vollausbildung. Diese kann wahlweise in einem Verein in Ihrer Nähe oder in einer Flugschule durchgeführt werden.

Ultraleicht Pilotenausbildung ohne Vorkenntnisse:

Auch beim Fliegen kommt man um gewisse formale Voraussetzungen und ein wenig Bürokratie nicht rum. Folgende Dinge müssen für eine Ausbildung erfüllt sein:

  • Mindestalter: min. 16 Jahre zu Ausbildungsbeginn, min. 17 Jahre zur Lizenzerteilung
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse II nach JAR-FCL 3
  • Teilnahme an einem Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn nach 1965 ausgestellt)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Polizeiliches Führungszeugnis (belegart N) gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  • Kopie des Personalausweises oder Passes

Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Theoretische Pilotenausbildung:

Sie werden in der Regel innerhalb von 60 theoretischen Unterrichtsstunden in den folgenden Fächern ausgebildet:

  • Luftrecht
  • Flugfunk
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Technik
  • Pyrotechnik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Abschließend zur theoretischen Ausbildung findet eine Theorieprüfung statt. In dieser Prüfung werden Ihnen zu jedem Fach durchschnittlich 40 Fragen gestellt. Zur Lösung stehen Ihnen pro Frage 4 Antwortmöglichkeiten zur Verfügung, welche im Multiple-Choice Verfahren beantwortet werden müssen. Bei mindestens 85% richtigen Lösungen gilt ein Prüfungsfach als bestanden. Alle Fächer müssen bestanden werden.

Die Prüfung zur pyrotechnischen Einweisung (das Rettungsgerät eines UL wird mit einer Rakete ausgelöst) wird in der Regel durch die Flugschule bzw. den Verein durchgeführt. Auch diese Prüfung muss im Multiple-Choice-Verfahren gelöst werden.

Bis zum ersten Alleinflug (Solo) in der praktischen Ausbildung muss zum einen die fliegerische Tauglichkeit nachgewiesen und die theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt worden sein.

Praktische Pilotenausbildung:

  • 30 h Flugzeit auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleicht Flugzeugen
  • davon mindestens 5 h Alleinflugzeit
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • Mindestens zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände
  • Verhalten bei Notfällen

In der Praxisschulung werden Sie mit dem Flugzeug vertraut gemacht und lernen die selbständige Durchführung von Start und Landung. Der erste Teil der Ausbildung mündet nach etwa 10 Flugstunden im ersten Alleinflug. In der weiteren praktischen Ausbildung werden die fliegerischen Fähigkeiten vertieft und mit der praktischen Prüfung abgeschlossen.

In unserem Verein erhalten die UL-Flugschüler auch Schulungsflüge auf Segelflugzeugen und Motorseglern. Gerade die fliegerische Ausbildung auf Segelflugzeugen vermittelt dem späteren Piloten das notwendige Gefühl für ein Flugzeug. Ein Segelflugzeugpilot wird einen Motorsegler, ein UL oder ein Motorflugzeug im Notfall sicher landen können, ein reiner Motorpilot dagegen wird das mit einem Segelflugzeug kaum schaffen. Nicht umsonst bilden viele Länder ihre Luftwaffenpiloten und Fluggesellschaften ihre künftigen Flugkapitäne zunächst auf Segelflug­zeugen aus (übrigens neuerdings auch die deutsche Luftwaffe).

Nach erfolgreicher praktischer Prüfung können Sie die Lizenz wahlweise beim Deutschen Aero Club oder beim Deutschen Ultraleichtflug Verband (DULV) beantragen und sind berechtigt aerodynamisch gesteuerte Ultraleicht Flugzeuge bis (z. Zt.) 472,5kg zu fliegen.

Passagierberechtigung:

Zur Mitnahme von Passagieren ist eine weitere Berechtigung notwendig, die sogenannte Passagierberechtigung. Die Passagierberechtigung kann erst nach Ausstellung der Lizenz erworben werden. Dazu müssen Sie fünf Überlandflüge, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer in Begleitung eines Fluglehrers nachweisen.
Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllt. Als Prüfungsflug kann der zweite Überlandflug über 200km mit Zwischenlandung und Fluglehrer gewertet werden.

Sollten Sie bereits Inhaber der PPL-A, PPL-A CR TMG oder der GPL sein oder die Passagierberechtigung für Trikes bzw. Tragschrauber bereits erworben haben, so gilt die Passagierberechtigung als erteilt bzw. wird im letzteren Fall ohne weitere Nachweise eingetragen.

Ultraleicht Pilotenausbildung mit fliegerischen Vorkenntnissen (andere Pilotenlizenzen):

Inhaber anderer Pilotenlizenzen (Segelflug, Motorsegler, Motorflug etc.) bekommen aufgrund ihrer vorherigen Ausbildung erhebliche Erleichterungen, da ihnen diese Vorausbildung größtenteils auf die UL-Ausbildung anerkannt wird. Interessierten Piloten geben wir hierüber gerne entsprechende Auskünfte.

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